Das VOB/B wurde von Auftraggeber- und Auftragnehmer-Verbänden zusammen entwickelt und orientiert sich dadurch nah an der Praxis. In diesem Artikel haben wir uns mit der Mängelanzeige nach dem VOB/B beschäftigt und konnten feststellen, dass diese dem Auftraggeber zusätzlich zum BGB handhabe gibt, um nicht auf entstandenen Mängeln sitzen zu bleiben.
Die Mängelanzeige räumt dem Auftragnehmer eine Frist ein in der er entweder den Mangel auf eigene Kosten beseitigt, oder nach deren Ablauf ihm der Auftrag entzogen wird und er trotzdem für die Kosten der Beseitigung einstehen muss.
Allerdings muss man beim Erstellen der Mängelanzeige auf die gesetzlichen Vorgaben achten. Diese umfassen Schriftform und Inhalt. Werden dabei Fehler gemacht, kann dies zur Unwirksamkeit der Mängelanzeige führen. Damit das nicht passiert lohnt sich ein Blck in das Vergabehandbuch Bayern.
Dieses umfasst alle Regelungen die bei der Vergabe von Bauaufträgen beachtet werden müssen.
Hier noch eine Vorlage zur Mängelanzeige nach VOB: